Information zur Kommunalwahl 2024

Versand der Wahlbenachrichtigungen und Stimmzettel

Die nächsten Wochen, bis spätestens 19. Mai 2024, erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahlen und die Europawahl am 09. Juni 2024. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten haben und Sie sind der Ansicht wahlberechtigt zu sein, bitten wir sie sich umgehend mit dem Bürgerbüro der Gemeinde Horgenzell Tel. 07504/9701-21 in Verbindung zu setzen.

Darüber hinaus erhalten alle Wahlberechtigten einen amtlichen Stimmzettel für die Kommunalwahl per Post zugesandt. Füllen Sie diesen in aller Ruhe zu Hause aus. Lesen Sie sich bitte vor dem Ausfüllen der Stimmzettel die Merkblätter zu Stimmabgabe sorgfältig durch. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in Ihr Wahllokal mit, hierdurch tragen Sie zu einem zügigen Wahlablauf bei. Die Stimmzettel zur Europawahl erhalten Sie am Wahlsonntag in Ihrem Wahllokal.

Wir möchten Sie gerne über die Möglichkeit der Briefwahl informieren. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen schriftlich (Antrag auf der Rückseite der Wahlberechtigung), online auf www.horgenzell.de oder mit QR-Code ganz einfach und bequem bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Die Unterlagen werden Ihnen dann per Post zugestellt. Ihre Stimmabgabe muss bis spätestens 09.06.202, 18:00 Uhr im Rathaus Horgenzell eingehen. Sie können Ihren Wahlbrief entweder per Post versenden (entgeltfrei im Bereich der Deutschen Post AG) oder im Briefkasten des Rathauses einwerfen.

Selbstverständlich können Sie auch Ihre Stimme persönlich im Wahllokal abgeben. Das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal hat am Wahlsonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Europawahl 2024 – Information für EU-Bürger

Am 9. Juni 2024 ist Europawahl. Sie sind Unionsbürger, also Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union? Bestimmen Sie den Kurs in Europa mit! Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Das Europäische Parlament ist Ihre Vertretung in Europa und das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Seine Abgeordneten entscheiden über wichtige Fragen der Politik – auch in Bereichen, die Sie persönlich betreffen.

Nutzen Sie Ihre Chance und gehen Sie wählen!

Welche Teilnahmemöglichkeiten gibt es?

Wenn Sie als Unionsbürger in Deutschland wohnen, können Sie entscheiden, ob Sie in ihrem Herkunftsstaat oder in Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen und die hier aufgestellten Kandidaten wählen wollen. Entscheiden Sie sich für eine Wahlteilnahme in Deutschland, müssen Sie folgendes beachten:

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger mit einer Wohnung in Deutschland, der am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lebt,
  • nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Was ist zu tun?

 Um in Deutschland wählen zu können, müssen Sie bei der Gemeindebehörde Ihres deutschen Wohnortes in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein.

  • Wenn Sie bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen. Falls Sie bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich mit Ihrer Gemeindebehörde in Verbindung setzen.
  • Alle anderen Unionsbürger müssen bis spätestens 19. Mai 2024 bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. (Bitte beachten Sie dabei die allgemeinen Öffnungszeiten bzw. die Postlaufzeiten.)

Wo gibt es das Antragsformular und weitere Informationen?

Antragsformular und Merkblatt erhalten Sie bei Ihrer Gemeindebehörde oder im Internet unter https://www.bundeswahlleiterin.de

Was ist zu tun, wenn Sie nicht in Deutschland, sondern in Ihrem Herkunftsland wählen wollen?

Wenn Sie an den Europawahlen 2019 in Deutschland teilgenommen haben, müssen Sie bis zum 19. Mai 2024 bei Ihrer Gemeindebehörde einen Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis stellen. Für die Modalitäten der Wahlteilnahme in Ihrem Herkunftsland wenden Sie sich bitte an die dortigen Behörden oder an Ihre Auslandsvertretung.

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024

HIER finden Sie die Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024.

-Veröffentlichung am 25.01.2024 gilt als Tag der Bekanntmachung-