Da Kommunen im öffentlichen Interesse handeln, ist Transparenz von großer Bedeutung. In diesem Zusammenhang gibt es Regeln aus der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), die sich auf die Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber beziehen. Diese Bestimmungen haben das Ziel, objektiv nachvollziehbare Verfahren bei der Vergabe von Bauprojekten sicherzustellen.
Hier werden aktuelle Ausschreibungen, beabsichtigte freihändige und beschränkte Ausschreibungen (Informationspflicht nach VOB/A) und vergebene Aufträge (Veröffentlichungspflicht nach VOB/A) veröffentlicht.
Derzeit liegen keine Ausschreibungen vor.