Ortsrecht

Im Allgemeinen bezieht sich der Begriff Ortsrecht auf die von der Gemeinde Horgenzell erlassenen Vorschriften aufgrund eigener oder delegierter Zuständigkeit. Dazu gehören vor allem die kommunalen Satzungen, Gebührenordnungen sowie Verordnungen.

Zusätzlich zu den ursprünglichen Ortsvorschriften finden Sie in der hier veröffentlichten Ortsrechtssammlung auch weitere Bestimmungen, die inhaltlich mit dem Ortsrecht in Zusammenhang stehen.