Ver- und Entsorgung

Die Gemeinde Horgenzell stellt die Versorgung mit Wasser sowie die Entsorgung von Abwasser und Abfall sicher. Außerdem arbeitet die Gemeinde am Ausbau des Glasfasernetzes, um die Breitbandversorgung im Gemeindegebiet gewährleisten zu können.

Wasserversorgung

Die Wasserversorgung Horgenzell wird als Eigenbetrieb der Gemeinde Horgenzell betrieben und versorgt fast das gesamte Gemeindegebiet mit Trinkwasser. Lediglich die südlichen Gebiete, werden von der Wasserversorgungsgruppe (WVG) Wolketsweiler versorgt.

Beispielhafte Darstellung eines Wasserzählers mit Zählerstand und Zählernummer

Zählerstand ablesen

Die Wasserversorgung Horgenzell liefert in den Ortsteilen Hasenweiler, Zogenweiler und Kappel Frischwasser.

Der Wasserpreis beträgt 1,75 Euro pro m³ zzgl. 7 % Mehrwertsteuer.

Die Grundgebühr ist gestaffelt nach Zählergrößen und beträgt

Qn2,56,010,015,040,060,0150,0
Q34,010,016,025,063,0100,0250,0
€ / Monat6,506,607,4017,1016,8524,5034,00

Die Schmutzwassergebühr beträgt in der gesamten Gemeinde Horgenzell 2,85 Euro pro m³.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt in der gesamten Gemeinde Horgenzell 0,95 Euro pro m².

Der Härtebereich des Wassers in der Wasserversorgung Horgenzell beträgt im gesamten Versorgungsgebiet 3, was einem Härtegrad von 21° entspricht.

Formulare & Satzungen

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Abwasserentsorgung

Der "Wasserkreislauf" ist ein grundlegender Prozess, der das Leben auf unserem Planeten ermöglicht.

Die Kläranlage Urbanstobel in der Gemeinde Horgenzell spielt eine wichtige Rolle bei der Reinigung der Abwässer und trägt dazu bei, der zunehmenden Verschmutzung der Gewässer, einschließlich der Meere, entgegenzuwirken. Dieser Beitrag muss im Kontext des gesamten Wasserkreislaufs betrachtet werden. Es ist unerlässlich, dass jeder Einzelne lernt, verantwortungsvoll mit der Natur umzugehen, um das Leben auf der Erde zu erhalten.

Der Schutz unserer Umwelt ist heutzutage ein zentrales Anliegen, das die Bevölkerung stark beschäftigt. Es ist erforderlich, die äußeren Bedingungen für unseren natürlichen Lebensraum zu verbessern. Wir tragen eine große Verantwortung für saubere Flüsse und Bäche sowie für die Reinheit des Grundwassers. Durch unkontrollierte Abwasserentsorgung hat die Qualität unserer Gewässer stark gelitten. Die Gemeinde Horgenzell hat in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, eine geregelte Abwasserentsorgung zu etablieren, um einen Großteil der Gemeinde abwassertechnisch zu erschließen. Angesichts der Tatsache, dass die Gemeinde Horgenzell 81 Teilorte auf einer Fläche von 5.614 Hektar umfasst, wird deutlich, mit welchen technischen und finanziellen Herausforderungen die Gemeinde konfrontiert war.

Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sind verpflichtet, die Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufzuteilen.

Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach dem Verbrauch an Frisch- bzw. Trinkwasser. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr berechnet sich aus dem Anteil der befestigten (bebauten oder versiegelten) Flächen, von denen Oberflächenwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen (Schmutzwasserkanal, Regenwasserkanal, Kläranlage, Retentionsbecken) gelangt und somit Kosten verursacht. Der Anteil der befestigten Fläche wiederum setzt sich aus der Größe der einleitenden Fläche sowie dem Versiegelungsgrad der Oberfläche zusammen. Je größer die versiegelte Fläche, umso mehr Wasser gelangt in den Kanal, und umso höher wird die Gebühr.

Zur Ermittlung der versiegelten Flächen aller Grundstücke, die ihr Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigung einleiten, wurde das sogenannte Selbstauskunftsverfahren gewählt. Dieses Verfahren beruht darauf, dass der Gebührenschuldner bzw. der Grundstückseigentümer im Rahmen einer Benachrichtigung durch die Gemeindeverwaltung die tatsächlich angeschlossenen und versiegelten Flächen zunächst selbst ermittelt und diese der Verwaltung übermittelt. Die Benachrichtigung der Grundstückseigentümer erfolgt im Nachgang der Prüfung der Bauanträge.

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Breitbandversorgung

Die Gemeinde Horgenzell ist, wie alle 39 Städte und Gemeinden im Landkreis Ravensburg, Mitglied im Zweckverband Breitbandversorgung des Landkreises. Der Zweckverband koordiniert den Ausbau des Glasfasernetzes, stellt Förderanträge für die Kommunen, erstellt die öffentlichen Ausschreibungen und unterstützt die Gemeinden im kompletten Ausbauverfahren.

Weitere Informationen zum Zweckverband gibt es auf www.oberschwaben.net

Als weißer Fleck gelten alle Haushalte, die unter 30 Mbit/s Versorgung haben.

Der Ausbau dieser Bereiche wird aktuell von Bund und Land zu 90% gefördert. Die übrigen 10% müssen von den Kommunen getragen werden. Diese Förderung ermöglicht es, dass die Hausanschlüsse für die Eigentümer kostenfrei hergestellt werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass ein so genannter Hausanschlussvertrag unterschrieben von den jeweiligen Grundstückseigentümern vorliegt. Diese Verträge wurden allen betroffenen Haushalte automatisch von der Gemeinde zugesendet.

Für alle Haushalte die im weißen Fleck liegen, hat das Ingenieurbüro Zimmermann aus Amtzell, welches den Ausbau in der Gemeinde Horgenzell plant, ein Info-Blatt mit den häufigsten Fragen und Antworten erstellt.

Ob Sie in einem weißen Fleck liegen, können Sie auf dieser Karte sehen. Orte mit rotem Punkt, gelten als weißer Fleck.

Als grauer Fleck gelten alle Haushalte, welche über 30 Mbit/s aber unter 100 Mbit/s Versorgung erreichen können. Die Gemeinde Horgenzell hat den Zweckverband Breitbandversorgung beauftragt, die entsprechenden Unterlagen für den Förderantrag zu erstellen und diesen bei den zuständigen Behörden einzureichen. Leider wurde das im Jahr 2022 laufende Förderprogramm „Ausbau graue Flecken“ durch die Bundesregierung ohne Vorankündigung und für alle überraschend im Oktober 2022 gestoppt und geschlossen. Auf Nachfrage der regionalen Bundestagsabgeordneten gab das zuständige Bundesministerium öffentlich bekannt, dass das betreffende Förderprogramm im Jahr 2023 wieder aufgelegt werden soll und aktuell die Förderrichtlinien neu erarbeitet werden.

Der Zweckverband erstellt unterdessen die Unterlagen für den Förderantrag für die Gemeinde Horgenzell, sodass der Förderantrag nach Wiederaufnahme des Förderprogrammes sofort eingereicht werden kann.

Die von diesem Ausbauabschnitt betroffenen Haushalte werden dann ebenfalls zu gegebener Zeit automatisch durch die Gemeinde angeschrieben.

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