Wahlen

Wählen zu dürfen ist ein sehr wichtiges demokratisches Grundrecht. Nur wer wählt, bestimmt mit!

Am Wahltag entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Verteilung der politischen Macht. Mit ihrem Votum bestimmen sie die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, des Bundestags, der Landtage und der Kommunalparlamente. Während die Europa-, Landtags- und Kommunalwahlen alle fünf Jahre durchgeführt werden, wird der Bundestag alle vier Jahre neu gewählt. Die Besetzung des Bürgermeisteramtes wird alle acht Jahre neu gewählt.

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