Münst, Josephine
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Katastrophen passieren...
...aber auch die beste Hilfe ist nicht immer sofort zur Stelle. Bei einer großflächigen und sehr schweren Katastrophe können die Rettungskräfte nicht überall sein. Wenn Sie sich und Ihren Nachbarn selbst helfen können, sind Sie klar im Vorteil. Es kommt dann auf jeden Einzelnen an. Und dafür ist es wichtig, vorbereitet zu sein.
Denn je besser man vorbereitet ist, desto ruhiger kann man in Notsituationen reagieren.
Eine Katastrophe im Sinne des Gesetzes ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.
In den Medien tauchen fast täglich Berichte über Naturkatastrophen und Krisenereignisse auf. Doch auch weitaus weniger spektakuläre Ereignisse können auf lokaler Ebene für große Schäden sorgen. Ein örtlicher Starkregen, ein schweres Gewitter, in der Folge ein Stromausfall oder ein Hausbrand können für den Einzelnen und sein Umfeld eine ganz persönliche Katastrophe auslösen, die es zu bewältigen gilt.
Dabei gilt immer: Jede Krise ist anders und stellt uns vor ganz eigene Herausforderungen.
Sie werden durch die zuständigen staatlichen Stellen über die öffentlichen Medien (TV, Radio, Internet beziehungsweise Soziale Medien) informiert. Wir empfehlen Ihnen zudem die Nutzung der landesweit verfügbaren Notfall-Informations- und Nachrichten-App, kurz: NINA. NINA lässt sich einfach und kostenfrei auf Ihrem Smart-Phone installieren. Achten Sie vor Ort auch auf Lautsprecherdurchsagen von Einsatzfahrzeugen.
Tipp: Lassen Sie sich von der Warn-App NINA bei Gefahrenlagen in Ihrem Aufenthaltsgebiet alarmieren und informieren. Sie ist „die Sirene für die Hosentasche!“
Verlassen Sie sich nicht auf ungesicherte Gerüchte in den sozialen Netzwerken und teilen Sie diese nicht.
Auch nach dem Eintreten eines Not- oder Katastrophenfalls können Sie dazu beitragen, dass Gefahren für Ihre Gesundheit und Ihr Eigentum möglichst gering bleiben und dass die zuständigen Behörden und Organisationen schnell und effektiv Hilfe leisten können.
Ein Blackout ist ein langanhaltender und flächendeckender Stromausfall, der zu weitreichenden Ausfällen der Infrastruktur in einer Region über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden führt. Licht, Heizung, Telefon, Kühlschrank, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Mobilfunknetz, Tankstellen, Geldautomaten, … fallen aus.
In den ersten Minuten stellt sich ein Blackout wie ein normaler Stromausfall dar. Elektrische Geräte und das Licht funktionieren nicht. Ein Blick in den Sicherungskasten verrät keine Unregelmäßigkeiten. Der Stromausfall wurde nicht durch eine Überlastung oder einen Kurzschluss in der eigenen Wohnung ausgelöst. Auch in der Nachbarschaft gibt es keinen Strom. Ampeln und Straßenlaternen sind ausgefallen. Ein Blackout hält mehrere Stunden, Tage oder sogar Wochen an. Ist die Stromversorgung in weiten Teilen unterbrochen, informieren Behörden die Bevölkerung per Radio, Lautsprecherhinweise und - soweit es noch möglich ist - über die Warn-App NINA.
Auf einen Blackout kann man sich sehr gut vorbereiten. Wichtig ist hierbei die persönliche Lebensmittelversorgung und die ergänzende Notfallvorsorge. Sich auf eine Notsituation vorzubereiten, liegt in der eigenen Verantwortung! Die Planung muss das Ziel haben, einen längeren Zeitraum zu überstehen. Folgende Fragestellungen können die Planung unterstützen:
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) bietet viele nützliche Informationen und ausführliche Einkaufs- und Checklisten zum Download und Bestellen.
In erster Linie gilt es, Ruhe zu bewahren und auf die eigene Gesundheit zu achten!
Feuerwehr, Rettungsdienst: 112
Polizei: 110
In einem Katastrophenfall sollten nur dringende Telefonate geführt werden, da das Mobilfunk- und Telefonnetz schnell überlastet sein kann. Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste sollten nur in einem wirklichen Notfall gerufen werden.
Im Katastrophenfall wird die Gemeindeverwaltung bemüht sein, der Bevölkerung aktuelle Informationen zur jeweiligen Notsituation zur Verfügung zu stellen. In erster Linie wird das über die Homepage und die Sozialen Medien geschehen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) stellt verschiedene Informationen und Dokumente zum Download zur Verfügung:
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bietet Empfehlungen, wie Sie sich in unterschiedlichen Notsituationen schützen können:
Hilfreiche Links
Kostenfreie Beratung und Hilfe zu Themen der Notfallvorsorge und Selbstschutz/Selbsthilfe gibt es beim BBK unter +49 228 99 550-3670 (Montag bis Freitag / 9:00 - 15:00 Uhr) oder per E-Mail.
Intensive Regenfälle können an verschiedenen Standorten, auch fernab von Flüssen, zu plötzlichen und drastischen Überschwemmungen führen. Insbesondere während der Sommermonate verursachen starke Regenfälle in Verbindung mit heftigen Gewittern häufig beträchtliche Schäden. Im Unterschied zu Hochwasser an großen Flüssen gestaltet sich die präzise Vorhersage von Starkregenereignissen als herausfordernd, und deren Auftreten kann für Betroffene äußerst überraschend sein.
Die Gemeinde Horgenzell und ihre Ortsteile sind ebenfalls von solchen Starkregenfällen betroffen, die mitunter erhebliche Schäden verursachen.
Aus diesem Grund erhielt das Ingenieurbüro RAPP + SCHMID Infrastrukturplanung GmbH (RSI) den Auftrag, ein Kommunales Starkregenrisikomanagement zu erstellen, welches als Grundlage für die Entwicklung eines Handlungskonzepts dienen soll.
Lärm ist ein akutes Umweltproblem, das viele Menschen betrifft. In Deutschland fühlen sich über 60 Prozent der Bevölkerung durch Lärm belastet, insbesondere durch Verkehrslärm. Daher sind Maßnahmen erforderlich, um die schädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm zu verhindern oder zu reduzieren.
Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) hat eine Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen durchgeführt. Als Ergebnis ist die Gemeinde Horgenzell ebenfalls verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen.
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