Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Horgenzell
Öffentliche Bekanntmachung
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13,
19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der
Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell am 04. Juli 2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
§ 5 erhält folgenden Wortlaut:
§ 5 Gebührenhöhe
(1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben.
(2) Die Gebührensätze der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtungen können den Anlagen
zur Satzung entnommen werden. Die Anlagen 1-8 (Stand 24.06.2024) sind Bestandteil
dieser Satzung.
(3) Die Kosten für das Mittagessen sind ebenfalls in den Anlagen 1-8 geregelt.
Preisänderungen seitens des Lieferanten führen zu einer Anpassung der Kosten im
gleichen Verhältnis.
(4) Für angehende Schulkinder, die im Monat der Einschulung die Einrichtung besuchen, wird
der Gebührensatz für einen ganzen Monat berechnet.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 1. September 2024 in Kraft.
Horgenzell, den 09.08.2024
Volker Restle
Bürgermeister
Dieser Satzung sind beigefügt:
- Anlagen 1-8