Bekanntmachung zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ringgenweiler Nord" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

Öffentliche Bekanntmachung

Gewerbegebiet Ringgenweiler

Der Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.02.2024 den Entwurf zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ringgenweiler Nord" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 07.02.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Das Plangebiet liegt im Bereich westlich des Ortsteiles "Ringgenweiler" und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 272 (Teilfläche), 415 (Teilfläche), 416/1, 417/1, 418 (Teilfläche), 419 (Teilfläche), 420 (Teilfläche), 421/1 (Teilfläche), 421/2 (Teilfläche), 422 (Teilfläche), 423 (Teilfläche), 424 (Teilfläche) und 435. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Der Ausgleich erfolgt über das Ökokonto der Gemeinde Horgenzell.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 07.02.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 18.03.2024 bis 23.04.2024 im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Horgenzell veröffentlicht.

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 07.02.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 18.03.2024 bis 23.04.2024 im Rathaus der Gemeinde Horgenzell (Kornstraße 44, 88263 Horgenzell), Zimmer 13 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage sowie mittwochs ganztägig geschlossen ist.)

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 07.02.2024 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:

https://www.horgenzell.de/buergerservice/bekanntmachungen/bekanntmachungen-bauleitplanung/

 

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

Umweltbericht in der Fassung vom 07.02.2024 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.

Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 21.07.2017 im Landratsamt Ravensburg (ergänzter Vermerk vom 10.08.2017) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen (zu den Zielen der Raumordnung, zum Entwurf und vorgesehenen Pflanzstreifen, zur Bepflanzung im Bereich der Sichtfelder, Hinweisen zur Entwässerung sowie zu den Kosten für den Immissionsschutz und zur Waldinanspruchnahme sowie dem einzuhaltenden Waldabstand), des Regierungspräsidiums Freiburg (Hinweise zur Geotechnik und allgemeinen Hinweisen), des Regionalverbandes Bodensee- Oberschwaben (zu den Zielen der Raumordnung, zu Kosten des Immissionsschutzes zur Prüfung naturschutzfachlicher Einschränkungen, zum Belegen eines erforderlichen Bedarfsnachweises für die neue Flächenausweisung sowie zur Fortschreibung des Regionalplanes), des Landratsamtes Ravensburg zu den Sachgebieten Forst (zum Waldabstand), Sachgebiet Verkehr (zu Anpflanzungen in den Sichtfeldern), Sachgebiet Naturschutz (zu betroffenen Arten und Lebensräumen im Plangebiet, zur Betroffenheit des FFH- Gebiets "Rotachtal Bodensee" und der Notwendigkeit einer FFH- Verträglichkeitsprüfung, zur notwenigen Überprüfung artenschutzrechtlicher Belange, zu betroffenen Biotopstrukturen nach § 30BNatSchG, zu Belangen des Biotopverbund,, zur Erstellung eines qualifizierten Umweltberichtes sowie einer detaillierten Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), zum Sachgebiet Oberflächengewässern (zum Gewässerrandstreifen, zum Hochwasserschutz, Oberflächenwasserabfluss sowie zu Starkregenereignissen), zum Sachgebiet Bodenschutz (zu den Auswirkungen auf den Boden und dem Wirkungsgefüge zu den anderen Schutzgütern, zum sparsamen und schonenden Umgang mit Boden, zur Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelungen, zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Vermeidungs- sowie Minimierungsmaßnahmen, zum Vorkommen hochwertiger Böden sowie zur Aufnahme eines Hinweises zum Bodenschutz)Sachgebiet Altlasten (zur ausgeräumten Altlastenverdachtsfläche sowie zur Einschätzung verbliebener Altlasten), Sachgebiet Abwasser (zur Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser, zur Versickerung, zur Einleitung in einen Vorfluter, zur Möglichkeit der Überwindung sowie zur Verwendung von Materialien), Sachgebiet Grundwasser (zur Wasserversorgung und Grundwasserschutz) sowie des Landesnaturschutzverband Baden- Württemberg (zu vorkommenden Streuobstbeständen, betroffenen Strukturen des Biotopverbundes, zum angrenzenden Waldbiotop sowie zu den Belange des Artenschutzes)

Ergebnisvermerk des Termins zur Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB am 17.01.2024 mit Fragen und Anregungen der Öffentlichkeit (zur weiteren Nutzung der nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, zur Durchgrünung des Gewerbegebiets und dem Zweck von Ausgleichsflächen, zu vorgesehenen Pflegemaßnahmen der Grünflächen im Gewerbegebiet)

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Ringgenweil Nord" der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 07.02.2024 (zu den Verkehrslärmimmissionen, den Gewerbelärmimmissionen aus dem Gewerbegebiet und den notwendigen Schutzmaßnahmen innerhalb des Plangebietes)

FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zum Bebauungsplan "Ringgenweiler Nord" der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 07.02.2024 (zur Prüfung möglicher Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben auf das FFH-Gebiet Rotachtal Bodensee)

Antrag auf Umwandlungsgenehmigung der Sieber Consult GmbH vom 07.02.2024. (zu Vorhandenen Streuobstbäumen innerhalb des Geltungsbereichs und dem angedachten Ausgleich.)

Artenschutzrechtliches Fachgutachten zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ringgenweiler" des Büros Sieber in der Fassung vom 03.12.2018 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Horgenzell (Kornstr. 44, 88263 Horgenzell) im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben und sollen elektronisch übermittelt werden (c.benner@horgenzell.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

 

Horgenzell, den 08.03.2024

 

Volker Restle

Bürgermeister