Bekanntmachung zum Bebauungsplan „Hasenweiler-West“ mit Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hasenweiler" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell hat die Aufstellung des Bebauungsplanes "Hasenweiler-West" mit Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hasenweiler" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Westen des Ortsteils Hasenweiler und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 767, 768, 770 (Teilfläche), 770/1, 770/2, 770/3, 821 (Teilfläche), 822 (Teilfläche), 823 (Teilfläche), 825 (Teilfläche), 825/1, 826 (Teilfläche), 827/2, 827, 827/1, 829, 829/1, 832/1, 836, 835, 837, 838, 839/1, 839, 839/2. Es wird darauf hingewiesen, dass dies den vorläufigen Geltungsbereich darstellt. Der genaue Zuschnitt kann sich noch ändern. Ebenfalls ist möglich, dass einzelne Teilbereiche separat weiterentwickelt werden.
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
Horgenzell, den 12.04.2024
Volker Restle
Bürgermeister