Bekanntmachung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Ortsmitte II" und der örtlichen Bauvorschriften in diesem Bereich

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.05.2024 den Vorentwurf zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Ortsmitte II" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 30.4.2024 und unter der Vorgabe der Ergänzung der Abarbeitung der Umweltbelange gebilligt gebilligt. Dieser so ausgearbeitete Entwurf erhielt das Fassungsdatum 20.06.2024, mit welchem die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt wird. Gemäß § 13a BauGB wird die Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Ortsmitte II" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung befindet sich in der Ortsmitte des Hauptortes der Gemeinde Horgenzell an der Ecke Rathaus-weg/Kornstraße und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 6/2 (Teilfläche), 7 (Teilfläche), 93/1, 93/2 (Teilfläche) und 89/21. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.06.2024 wird in der Zeit vom 12.07.2024 bis 30.08.2024 im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Horgenzell veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.06.2024 in der Zeit vom 12.07.2024 bis 30.08.2024 im Rathaus der Gemeinde Horgenzell (Kornstraße 44, 88263 Horgenzell), Zimmer 13 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage sowie mittwochs ganztägig geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.06.2024 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.horgenzell.de/buergerservice/bekanntmachungen/bekanntmachungen-bauleitplanung/


Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (c.benner@horgenzell.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Abgesehen von der o.g. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit grundsätzlich Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Horgenzell, Zimmer 13 während der allgemeinen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.). Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.


Horgenzell, den 05.07.2024


Volker Restle
Bürgermeister