Horgenzeller Wunscherfüller

Bald schon ist Weihnachten, besonders für die Kinder ein großer Grund zur Freude. Kinder haben Wünsche – kleinere und grössere. Oft gehen diese zu Weihnachten in Erfüllung. Nicht so bei Kindern aus Familien, die nur über ein geringes Budget verfügen. Deshalb wollen wir, als Gemeindeverwaltung, mit Hilfe unserer Bürgerschaft ein gemeinsames kleines Zeichen der Solidarität mit benachteiligten Familien in unserer Gemeinde setzen und Kinderaugen leuchten lassen. 

Wie funktioniert der Wunscherfüller?

Horgenzeller Familien und Alleinerziehende aus Horgenzell, die ein geringes Einkommen haben oder in Not geraten sind und Kinder bis 15 Jahre haben, können sich melden und den Weihnachtswunsch Ihres Kindes einreichen (im Umschlag, an “Wunscherfüller” adressiert, im Rathausbriefkasten einwerfen). Alle Daten werden anonymisiert. Die Wünsche müssen bis spätestens 25.11.2024 eingehen. Danach können Bürgerinnen und Bürger, die einen Wunsch erfüllen möchten, diesen im Rathaus abholen, das Geschenk kaufen, verpacken und mit der Wunschnummer versehen wieder im Rathaus abgeben. Kurz vor Weihnachten erhalten die Familien die Geschenke und können ihren Kindern mit ein bisschen Weihnachtshilfe eine Freude machen.

Welche Wünsche werden erfüllt?

Wenn Sie einen Wunsch einreichen möchten, geben Sie diesen bitte so genau wie möglich an. Der Wert sollte 20 Euro nicht übersteigen. 

Hinweise zum Datenschutz: Ihre Daten werden nur für die “Wunscherfüller”-Aktion erhoben und intern verwendet. Sie werden nur für den Zeitraum der Aktion gespeichert und keinesfalls weitergegeben. Sobald die Aktion beendet ist, werden alle Daten gelöscht.