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Der Geschäftskreis des Umweltausschusses umfasst die Aufgabengebiete Klima- und Umweltschutz, Energie, Nachhaltigkeit, Biodiversität und Streuobst, Wohnen, Mobilität und ÖPNV, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung.
In seinem Geschäftskreis entscheidet der Umweltausschuss über die Entscheidung über die Ausführung eines Bauvorhabens (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabebeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten von nicht mehr als 130.000 € im Einzelfall, planerische Leistungen und Gutachten bei voraussichtlichen Honorarkosten von nicht mehr als 30.000 € im Einzelfall und Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bei einem jährlichen Mietwert oder Pachtwert von mehr als 2.000 €, aber nicht mehr als 5.000 € im Einzelfall.