Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Horgenzell ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.horgenzell.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Die Inhalte der Seite sind nicht in leichter Sprache verfügbar
  • Die Inhalte der Seite haben keine Videos in (deutscher) Gebädensprache hinterlegt
  • Teilweise keine sinnvolle Fokusreihenfolge
  • Anzeigeausrichtung der Webseite teilweise nicht auf spezielle Anforderungen anpassbar
  • Unzureichende Kennzeichnung der Felder in Online-Formularen, Felder sind bisher als Typ "Text" gekennzeichnet
  • Die Webseite ist ohne Maus nicht uneingeschränkt nutzbar
  • Der Fokus wird bei der Bedienung mit der Tastatur nicht ausreichend gekennzeichnet
  • Sichtbare Beschriftung von Elementen ist teilweise nicht Bestandteil des zugänglichen Namens
  • Navigation / Bedienung der Webseite teilweise nicht einheitlich
  • Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend
  • PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden sind nicht barrierefrei
  • Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden sind nicht barrierefrei
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können

Unverhältnismäßige Belastung

  • Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.08.2024 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 08.10.2024 überarbeitet.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitvtest.de erstellt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Oder nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

Kontakt

Frau Theresa Fürst

Telefon: +49 75049701-22

E-Mail: t.fuerst(at)horgenzell.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website www.horgenzell.de nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.