Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Derzeit findet in den Gemeinden Stuttgart, Freiburg im Breisgau, Oberndorf und Ladenburg ein Pilotierungsbetrieb zur elektronischen Wohnsitzanmeldung statt. Sie können Ihre neue Hauptwohnung hier unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) auch online anmelden.
Als Hauptwohnung gilt:
- Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
- Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Wenn Sie die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen können: Ihre Wohnung, in der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.
- Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, ist Ihre Hauptwohnung die vorwiegend von Ihnen benutzte Wohnung.