Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Horgenzell“
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. September 2024 das Wirtschaftsergebnis und den Lagebericht der Sonderrechnung „Wasserversorgung Horgenzell“ für 2020 festgestellt und wie folgt beschlossen:
1. |
Feststellung des Jahresabschlusses | Euro |
1.1. | Bilanzsumme | 2.087.052,60 |
1.1.1. | Davon entfallen auf der Aktivseite auf | |
das Anlagevermögen |
1.900.696,36 |
|
das Umlaufvermögen | 186.356,24 | |
1.1.2. | Davon entfallen auf der Passivseite auf | |
das Eigenkapital | 668.222,11 | |
die empfang. Ertragszuschüsse | 626,00 | |
die Rückstellungen | 26.102,00 | |
die Verbindlichkeiten | 1.392.102,49 | |
1.2. | Jahresverlust | 79.792,34 |
1.2.1. | Summe der Erträge | 372.976,76 |
1.2.2. | Summe der Aufwendungen | 452.769,10 |
2. | Behandlung des Jahresverlustes | |
a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag | 34.291,15 | |
b) aus dem Haushalt der Gemeinde ausgleichen | ||
c) auf neue Rechnung vorzutragen | 45.501,19 | |
3. | Verwendung der für das Wirtschaftsjahr nach § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel | 0,00 |
Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Gleichzeitig wird der Jahresabschluss und der Lagebericht an 7 Tagen und zwar vom 07.10.2024 bis 16.10.2024 je einschließlich auf dem Bürgermeisteramt Horgenzell, Zimmer 25, während der üblichen Dienstzeit ausgelegt.
Horgenzell, den 01.10.2024
gez. Volker Restle, Bürgermeister