Bekanntmachung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ringgenweiler Nord"

Öffentliche Bekanntmachung

- 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am Hirtenberg“, Gemeinde Horgenzell - Einstellung des Verfahrens

Flächennutzungsplan für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Horgenzell-Wilhelmsdorf - 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am Hirtenberg“, Gemeinde Horgenzell
- Einstellung des Verfahrens

  1. Sachverhalt
    Der Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell hat am 04.07.2024 die Einstellung des am 24.05.2022 eingeleiteten Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Hirtenberg" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 271/1 (Teilfläche), 271/3 (Teilfläche), 271/4 (Teilfläche), 271/5, 271/6, 271/7, 283, 292.
    Aufgrund der Einstellung dieses Bauleitplanverfahrens wird auch die 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes hinfällig.
  2. Beschluss
    Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Horgenzell-Wilhelmsdorf hat in der öffentlichen Sitzung am 17.10.2024 die Einstellung des Verfahrens „Flächennutzungsplan für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Horgenzell-Wilhelmsdorf – 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am Hirtenberg“, Gemeinde Horgenzell“ beschlossen.


Horgenzell, 01.11.2024


Sandra Flucht
Bürgermeisterin