Öffentliche Bekanntmachung vor Einbuchung Flst. 1003 Gemarkung Zogenweiler

Öffentliche Bekanntmachung

Die Gemeinde Horgenzell (Postanschrift: Kornstraße 44, 88263 Horgenzell)

hat beantragt, für das bisher im Grundbuch noch nicht gebuchte Grundstück der


Gemarkung Zogenweiler

Flst. 1003                                         Stockäcker                                                     2.730 qm

                                                         Verkehrsfläche


ein Grundbuchblatt anzulegen und sich als alleinige Grundstückseigentümerin einzutragen.

Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags beruft sich die Gemeinde Horgenzell auf das Primärkataster und dessen Fortführung. Weiter hat die Gemeinde ausgeführt, dass das Grundstück dem öffentlichen und dem landwirtschaftlichen Verkehr diene und die Gemeinde die Kosten für die zukünftige Unterhaltung bzw. den Ausbau trägt.

Gemäß § 122 GBO wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Anlegung eines Grundbuchs bezüglich des oben bezeichneten Grundstücks der Gemarkung Zogenweiler bevorsteht.

Das Grundbuchamt beabsichtigt als Eigentümer einzutragen: Gemeinde Horgenzell.

Personen, die Einwendungen gegen die vorstehende Eintragung geltend machen werden aufgefordert, ihren Einspruch binnen 1 Monat seit Aushang dieser Bekanntmachung dem Amtsgericht Ravensburg - Grundbuchamt - (Postanschrift: Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg) unter Angabe des Aktenzeichens RAV001/61/2024 mitzuteilen.


Ravensburg, den 08. Januar 2025

Amtsgericht Ravensburg

-Grundbuchamt-


Weihrauch

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