Winterdienst in der Gemeinde Horgenzell

Die ersten Winterdiensteinsätze durch die Bauhofmitarbeiter der Gemeinde sind bereits erfolgreich abgeschlossen worden. Die aktuellen Wettervorhersagen bringen in den nächsten Tagen und Wochen weitere Schneefälle und folglich weitere Winterdiensteinsätze mit sich. Aus diesem Grund möchten wir von Seiten der Gemeindeverwaltung auf ein paar grundlegende Themen hinweisen:

Da sich das Straßennetz der Gemeinde mittlerweile auf über 160 km zu unterhaltenden und zu räumenden Strecken erstreckt, ist es den Bauhofmitarbeiter nicht immer möglich alle Straßen gleichzeitig und zeitnah zu räumen. Um dem örtlichen Verkehr die bestmöglichen Verhältnisse zu schaffen, wurden die einzelnen Straßenabschnitte im Winterdienstplan der Gemeinde in Dringlichkeitsstufen nach ihrer Wichtigkeit eingeteilt:

·        Priorität 1: Busstrecken und gefährliche oder verkehrswichtige Straßen

·        Priorität 2: Straßen in Wohngebieten

·        Priorität 3: Nebenstraßen (in und außerhalb von Wohngebieten)

Die Räumung und Streuung erfolgt im Regelfall morgens ab 4.30 Uhr und endet je nach Witterung gegen 20.00 Uhr. Straßen der Priorität 2 und 3 werden demnach erst geräumt, wenn die Verkehrssicherheit auf allen Strecken der Priorität 1 hergestellt ist. Eine zeitnahe Räumung und Streuung der Straßen mit untergeordneter Priorität ist bei einsetzendem Schneefall und Glätte daher nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Räum- und Streudienst nicht überall gleichzeitig sein kann. Bei starken Schneefällen sind unsere Fahrer für Sie im Dauereinsatz. Die Fahrer sind angewiesen, sich strikt an die vorgegebenen Prioritäten zu halten. Dabei versuchen sie möglichst achtsam und sorgfältig zu fahren und auch Hofeinfahrten zu berücksichtigen. Auf Grund der manchmal anfallenden Schneemengen kann dies jedoch nicht immer gewährleistet werden. Wir bitten auch hier um Verständnis.

Weiter möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Straßen nur dann sauber geräumt werden können, wenn die Durchfahrt mit den Räumfahrzeugen problemlos möglich ist. Wenn Fahrzeuge oder Mülltonnen auf Wendeplatten, an Straßen oder öffentlichen Parkplätzen/ -buchten abgestellt werden, können wir eine reibungslose Räumung nicht gewährleisten. Bitte stellen Sie also nach Möglichkeit Ihre Fahrzeuge auf Ihrem Grundstück ab. Sollte dies nicht möglich sein, achten Sie bitte darauf, dass eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 m eingehalten wird. Darüber hinaus bitten wir auch den Rückschnitt von Hecken und Bäumen zu beachten, damit eine eventuelle Schneeauflastung vermeiden werden kann.

Außerdem noch ein sehr wichtiger Sicherheitshinweis:

Unsere Fahrer haben der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass es vermehrt zu gefährlichen Situationen durch Spaziergänger (mit und ohne Hund) oder Joggern gekommen ist. Bitte denken Sie zu Ihrem eigenen Schutz daran, sich entsprechende Sicherheitskleidung (mit Reflektoren) oder Beleuchtungen zuzulegen und anzuziehen, wenn Sie mit Ihrem Hund raus gehen oder sich zum Joggen oder spazieren gehen aufmachen. Unseren Fahrern in den Räumfahrzeugen ist es kaum möglich dunkelgekleidete Personen im Dunkeln und wo möglich bei Schneetreiben ausfindig zu machen und frühzeitig zu erkennen. Bitte bedenken Sie, wenn Sie ein Räumfahrzeug aus der Ferne auf sich zukommen sehen, dass der Fahrer kaum eine Chance hat Sie auf der Straße zu erkennen und weichen Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit den ankommenden Räumfahrzeug aus, in dem Sie sich großzügig aus dem Straßenraum entfernen und auf die benachbarten Wiesen- und Seitenflächen ausweichen.

Wir, die Gemeindeverwaltung, wie auch die Bauhofmitarbeiter, versuchen weiterhin alles Mögliche und Machbare für die Sicherheit der Horgenzell Bürger zu geben und zählen hier – auch zu Ihrem eigenen Schutz – auf Ihr Mitwirken. Auch können Sie uns gerne weiterhin jederzeit Missstände mitteilen. Die Erledigung kann jedoch leider nicht immer sofort und umgehend erfolgen.

Vielen Dank für Ihre Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung