Veranstaltungsort

Bürgersaal Horgenzell

Der Gemeinderat ist das „Hauptorgan der Gemeinde“, das ist in der Gemeindeordnung (§ 24,1 Satz 1 GemO) festgelegt. Er „legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist“ (Gemeindeordnung § 24, Abs. 1 Satz 2 GemO). Die Sitzungen des Gemeinderats sind in der Regel öffentlich, können aber auch nichtöffentlich durchgeführt werden.

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