Bekanntmachung zum Bebauungsplan "Bergäcker IV Erweiterung" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Horgenzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.05.2024 den Vorentwurf zum Bebauungsplan "Bergäcker IV - Erweiterung" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 22.04.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage dieses Vorentwurfs die Begründung, die Abarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und den Umweltbericht auszuarbeiten. Dieser so ausgearbeitete Entwurf liegt nun mit Fassungsdatum vom 06.08.2024 vor. Mit diesem Entwurf ist die die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Das Plangebiet liegt im Norden des Ortsteiles "Kappel" und umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nrn. 271 (Teilfläche), 280 (Teilfläche) und 283 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Ausgleich erfolgt über das Ökokonto der Gemeinde Horgenzell. Die dazugehörige Maßnahme liegt ca. 7 km südwestlich von Ravensburg an der Kreisgrenze auf dem Gebiet der Gemeinden Horgenzell (Landkreis Ravensburg) und Oberteuringen (Bodenseekreis). Die aufzuwertenden landwirtschaftlichen Flächen umfassen ca. 5,9 ha südlich und nördlich des "Talbaches". Das ökologische Konzept für die landwirtschaftlichen Flächen sieht die Extensivierung von Grünland und die Umwandlung von Ackerflächen in Extensivgrünland, die Anlage von Heckenstreifen, die Bepflanzung des Bachlaufs und die Anlage von Kleingewässern und Wiesenseigen vor.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 06.08.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 26.08.2024 bis 30.09.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Horgenzell https://www.horgenzell.de/buergerservice/bekanntmachungen/bekanntmachungen-bauleitplanung veröffentlicht.


Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 06.08.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 26.08.2024 bis 30.09.2024 im Rathaus der Gemeinde Horgenzell (Kornstr. 44, 88263 Horgenzell), Zimmer 13 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.


Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 06.08.2024 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
  • Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB des Regierungspräsidiums Tübingen (zu Belangen der Raumordnung und zu Belangen der Landwirtschaft), des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik, Boden, mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz sowie zu allgemeinen Hinweisen), des Landesamtes für Denkmalpflege (zu Bau- und Kunstdenkmalpflege und archäologischer Denkmalpflege), dem Regionalverband Bodensee Oberschaben (zu den Zielen des Regionalplanes sowie zum Einhalten der Bruttowohndichte), des Landratsamtes Ravensburg zu den dem Sachgebiet Naturschutz (zu nahegelegenen Biotopen und FFH-Gebiet, zu artenschutzrechtlichen Belangen, zur Erstellung eines Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen), dem Sachgebiet Landwirtschaft (zu Erfordernis eines Abstandes zwecks der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln sowie zu Lärmimmissionen), dem Sachgebiet Bodenschutz (zu den Belangen des Bodenschutzes, zu Bedenken und Anregungen für einen schonenden Umgang mit Boden, zur Flächennutzungsplanung, zu Hinweisen für den Bebauungsplan und Hinweisen zu Erschließungsmaßnahmen), zum Sachgebiet Abwasser (zur Erschließung des Gebiets, zum Umgang mit Schmutz- und Regenwasser, zur Versickerung und zur Einleitung in einen Vorfluter, zur Versickerung im gewerblichen Bereich, zu Möglichkeiten der Überwindung, zu weiteren wasserrelevanten Hinweise) sowie zum Sachgebiet Grundwasser (zu Belangen der Wasserversorgung, zu Belangen des Grundwasserschutzes sowie weitere Grundwasserrelevante Hinweise)
  • Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 08.04.2024 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes)
  • Baugrundgutachten der Zim INGEO Consult Beratende Geologen & Ingenieure in der Fassung vom 22.01.2021 (zu Baugrundbeurteilung, Gründungsberatung und Altlastenuntersuchung) Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an j.muenst@horgenzell.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.


Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.


Horgenzell, 16.08.2024


Volker Restle
Bürgermeister